ihrer Schulden nach Hause zurückkehren. Der Beschuldigte habe H._____ und I._____ gesagt, dass diese das Zimmer nicht verlassen dürften. Um seiner Anordnung Nachdruck zu verleihen, habe er das Messer «rotes Rüsterli» in der Hand gehalten und damit gespielt. Infolge des tätlichen Übergriffs in Rupperswil und der Anordnung des Beschuldigten hätten H._____ und I._____ befürchtet, der Beschuldigte könne ihre körperliche Unversehrtheit verletzen, weshalb sie gemeinsam mit dem Beschuldigten im Hotelzimmer geblieben seien und gemacht hätten, was er ihnen gesagt habe. Im Hotelzimmer hätten sie aufgrund der Aufforderung des Beschuldigten zu dritt eine unbekannte Menge Kokain konsumiert.