__ auf die Schulter geschlagen habe (UA act. 1677 ff.). An der Berufungsverhandlung bestätigte D._____, dass es an diesem Tag zu einer Pöbelei resp. zu Tätlichkeiten und Diskussionen gekommen sei. Es sei bei der Diskussion um Schulden gegangen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8 f.). An seiner Einvernahme vom 5. Mai 2021 führte H._____ aus, dass in Rupperswil besprochen worden sei, wie die Schulden hätten bezahlt - 18 -