dessen Kopf und Oberkörper geschlagen und Steine in dessen Richtung geworfen, wobei die Steine H._____ nicht getroffen hätten. Weiter habe der Beschuldigte H._____ mit einem unbekannten Gegenstand auf dessen Unterarm geschlagen. D._____ habe H._____ mehrmals mit den Händen gegen dessen Kopf und Oberkörper geschlagen und zu H._____ und I._____ gesagt, dass etwas passieren werde (Anklageziffer 1).