Kokain gekommen. Bei der zweiten Übergabe habe er H._____ 10 Gramm zum Preis von Fr. 700.00 übergeben, wovon 6 Gramm Dafalgan gewesen seien. Der Preis für 10 Gramm habe Fr. 700.00 betragen und derjenige für 20 Gramm Fr. 1'400.00. Das Kokain sei nicht bezahlt worden. An der ersten Übergabe in Rupperswil seien er selbst, der Beschuldigte, H._____ und I._____ anwesend gewesen. Zur zweiten Übergabe sei H._____ alleine mit dem Fahrzeug von I._____ gekommen. Zwischen der ersten und der zweiten Übergabe seien eine bis zwei Wochen vergangen (UA act. 1661 ff.). Betreffend die Frage, ob der Beschuldigte bei den Übergaben anwesend war, liegen sich widersprechende Aussagen von D.___