An seiner Einvernahme vom 26. Mai 2021 führte D._____ aus, dass er selbst Kokain verkauft habe. Der Beschuldigte habe damit nichts zu tun und sei nicht seine rechte Hand. D._____ habe H._____ insgesamt 20 Gramm Kokain zum Preis von Fr. 1'400.00 verkauft, wovon 6 Gramm Dafalgan gewesen seien. Er bestätigte, H._____ über den Beschuldigten kennengelernt zu haben. Es sei zuerst zu einer Übergabe von 10 Gramm - 13 -