__ anwesend gewesen seien. Für die zweite Übergabe habe H._____ sich direkt bei D._____ gemeldet. Zwischen der ersten und der zweiten Übergabe sei vielleicht eine Woche verstrichen. Das Kokain hätten er und I._____ selber konsumiert, wobei anfänglich mit D._____ vereinbart worden sei, dass sie dieses hätten weiterverkaufen sollen. Es sei nie etwas bezahlt worden. Aufgrund der Zinsen hätten er und I._____ schlussendlich Schulden von Fr. 8'000.00 gehabt (UA act. 1782 ff.). H._____ zufolge hätten der Beschuldigte und D._____ ihm gegenüber angegeben, dass D._____ der Chef und der Beschuldigte dessen rechte Hand gewesen sei (UA act. 1787).