H._____ hat an seiner Einvernahme vom 5. Mai 2021 bestätigt, D._____ über den Beschuldigten kennengelernt zu haben und durch den Beschuldigten erfahren zu haben, dass er bei diesem Kokain beziehen könne. D._____ habe ihm in Rupperswil an zwei verschiedenen Tagen insgesamt 30 Gramm Kokain zum Preis von Fr. 2'500.00 übergeben. Zur ersten Übergabe von 10 Gramm Kokain sei er zusammen mit dem Beschuldigten und I._____ zu D._____ gefahren. Den Preis habe er mit dem Beschuldigten vereinbart. Das Kokain sei ihm von D._____ übergeben worden. Danach sei es zu einer zweiten Übergabe von 20 Gramm Kokain durch D._____ gekommen, wobei an dieser Übergabe nur er selbst und D._____ anwesend gewesen seien.