1.9.3. Das Obergericht erachtet es gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen als erstellt, dass der Beschuldigte lediglich den ersten Verkauf von 10 Gramm Kokain von D._____ an H._____ und I._____ vermittelt hat, nicht jedoch den zweiten Verkauf von 20 Gramm Kokain: Der Beschuldigte gesteht ein, H._____ und I._____ für den ersten Verkauf von 10 Gramm Kokain an D._____ vermittelt zu haben (UA act. 336.20 f.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 f.). Bei dieser ersten Übergabe von 10 Gramm Kokain sei er selbst anwesend gewesen. Von der zweiten Übergabe habe er jedoch nichts gewusst (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 f.).