1.9.2. Der Beschuldigte macht geltend, lediglich von einem Verkauf von 10 Gramm Kokain gewusst zu haben. Dass H._____ alleine noch einmal 20 Gramm Kokain bei D._____ geholt habe, habe er nicht gewusst. Sein Vorsatz habe sich somit lediglich auf die ersten 10 Gramm Kokain bezogen. Die restlichen 20 Gramm Kokain seien ihm nicht zuzurechnen (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 3). - 12 -