1.8. Abnehmer G._____ 1.8.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten weiter vor, er habe zu einem unbekannten Zeitpunkt den Abnehmer G._____ an D._____ vermittelt und sei anschliessend für die Eintreibung des Kaufpreises von Fr. 20.00, - 10 - welcher der Abnehmer G._____ D._____ für einen Kauf von 0.6 Gramm Kokaingemisch geschuldet habe, zuständig gewesen (Anklageziffer 1).