1.7.3. Aus den zwischen dem Beschuldigten und F._____ versendeten Facebook-Nachrichten ergibt sich, dass der Beschuldigte F._____ am 30. März 2021 gefragt hat, ob er ein Paar Leute für ihn habe, woraufhin Letztgenannter geantwortet hat, dass er ihm schon ein Paar geben könne. Der Beschuldigte schrieb weiter, dass F._____ ihm Leute bringen solle, dann werde er ihm etwas schenken. Daraufhin entgegnete dieser, dass es aber gut sein müsse, woraufhin der Beschuldigte schrieb, dass er selbst nur die rechte Hand sei und dies sein Kollege mache (UA act. 1640 ff.).