1.6. Abnehmer E._____ 1.6.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten weiter vor, er habe dem Abnehmer E._____ mindestens 10 Gramm Kokaingemisch übergeben und anschliessend den Kaufpreis von Fr. 1'000.00 eingetrieben (Anklageziffer 1). 1.6.2. Der Beschuldigte bestreitet, dem Abnehmer E._____ Kokain veräussert zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17).