1.5. Abnehmer C._____ 1.5.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, er habe C._____ anfangs April 2021 ein Kokaingemisch übergeben und sei im Anschluss für die Eintreibung von Fr. 500.00 zuständig gewesen. Sodann habe er C._____ am 12. April 2021 angeboten, erneut Kokain von D._____ zu kaufen (Anklageziffer 1).