10. 10.1. Der Beschuldigte hat der Zivil- und Strafklägerin 1 [A._____] CHF 2'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 14. Oktober 2020 als Genugtuung zu bezahlen. Der Beschuldigte hat der Zivil- und Strafklägerin 1 [A._____] CHF 743.00 als Schadenersatz zu bezahlen. 10.2. Der Beschuldigte hat der Zivil- und Strafklägerin 3 [Gemeinde Z._____] CHF 497.80 als Schadenersatz zu bezahlen. 11. Der Beschuldigte hat der Zivil- und Strafklägerin 1 [A._____] die gerichtlich auf CHF 5'923.40 (inkl. 7.7 % MWSt von CHF 423.50) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen.