9. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt lic. iur. Franz Hollinger, Brugg AG, die richterlich auf CHF 54'463.90 (inkl. 7.7 % MWSt von CHF 3'893.90) festgesetzte Entschädigung auszurichten. -4- Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu einem späteren Zeitpunkt vom kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).