und zu einer Busse von CHF 1'000.00, ersatzweise 33 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 3. Gestützt auf Art. 59 i.V.m. Art. 60 StGB wird eine kombinierte, stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. 4. Die vorläufige Festnahme von zwei Tagen (10. März 2021 bis 12. März 2021), die Dauer der ausgestandenen Untersuchungshaft von 219 Tagen (15. Oktober 2020 bis 12. November 2020, 17. November 2020 bis 25. Januar 2021 und 14. April 2021 bis 11. August 2021), sowie der vorzeitige Straf- und Massnahmenvollzug von 400 Tagen (12. August 2021 bis 15. September 2022), total 621 Tage, werden dem Beschuldigten an die Freiheitsstrafe, die Geldstrafe sowie die stationäre Massnahme angerechnet.