6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das ist auch der Fall, wenn eine Berufung vollumfänglich abgewiesen wird (Urteil des Bundesgerichtes 6B_761/2017 vom 17. Januar 2018 E. 4 mit Hinweisen). Das Obergericht erkennt: 1. (in Rechtskraft erwachsen) Die Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage: - der falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. 2. Die Beschuldigte ist schuldig der Verleumdung gemäss Art. 174 Ziff. 1 Abs. 1 StGB.