act. 34, 38) gehandelt hat. Mit Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 5. Mai 2021 wurden die Strafverfahren gegen die beiden Privatkläger eingestellt (act. 24, 28). Betreffend den angeblichen (geringfügigen) Diebstahl von Parkettholz wurde ausgeführt, es bestünden abgesehen von der Behauptung der Beschuldigten keine Beweise, wonach dieses tatsächlich durch die Privatkläger entwendet worden sei. Jedenfalls würden diese es umfassend bestreiten. Aufgrund der gesamten Umstände liege nach durchgeführter Untersuchung kein erhärteter Tatverdacht vor, der eine Anklage rechtfertigen würde.