3.2. Vorliegend hat die Beschuldigte in ihren Schlichtungsbegehren an die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Rheinfelden vom 16. Februar 2022 gegen die Privatkläger als beklagte Parteien als Streitgegenstand unter anderem «Diebstahl von Antikholz» aufgeführt (act. 34, 38), womit sie die Privatkläger gegenüber der Schlichtungsbehörde einer strafbaren Handlung und damit eines unehrenhaften Verhaltens bzw. einer Tatsache beschuldigte, welche geeignet war, ihren Ruf zu schädigen.