2.4. Mit Verfügung vom 12. April 2023 wurde im Einverständnis der Parteien die Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahrens angeordnet. 2.5. Die Beschuldigte hielt mit Berufungsbegründung vom 2. Mai 2023 an ihren Anträgen gemäss Berufungserklärung vom 9. März 2023 fest. 2.6. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte mit Berufungsantwort vom 10. Mai 2023 die kostenfällige Abweisung der Berufung. 2.7. Mit Eingabe vom 24. Mai 2023 reichte die Beschuldigte verschiedene Beilagen ein. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: