" 1. Das Urteil des Präsidiums des Strafgerichts Laufenburg vom 22. Dezember 2022 sei aufzuheben und durch folgende Fassung zu ersetzen: 1. Die Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - Der falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB - Der Verleumdung gemäss Art. 174 Ziff. 1 Abs. 1 StGB 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1'522.00 werden auf die Staatskasse genommen. 2. Die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Die Kosten der Verteidigung der Beschuldigten im obergerichtlichen Verfahren seien auf die Staatskasse zu nehmen. "