7.2. Der Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, g und i im Gesamtbetrag von Fr. 1'522.00 auferlegt. 8. Die Beschuldigte trägt ihre Parteikosten selber." -4- 2.2. Die Beschuldigte meldete gegen das ihr am 12. Januar 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil mit Eingabe vom 17. Januar 2023 die Berufung an. Am 23. Februar 2023 wurde ihr das begründete Urteil zugestellt. 2.3. Am 9. März 2023 liess die Beschuldigte Berufungserklärung mit folgenden Anträgen einreichen: