2. 2.1. Am 22. Dezember 2022 fand die Hauptverhandlung statt, an welcher die Beschuldigte befragt wurde. Gleichentags erkannte der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Laufenburg wie folgt: " 1. Die Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB 2. Die Beschuldigte ist schuldig - der Verleumdung gemäss Art. 174 Ziff. 1 Abs. 1 StGB.