Die Anklägerin verurteilte sie deswegen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 210.00 und einer Busse von Fr. 1'300.00. Sie gewährte der Beschuldigten für die Geldstrafe den bedingten Vollzug, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 1.2. Die Beschuldigte erhob am 13. September 2022 innert Frist Einsprache gegen den Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies mit Verfügung vom 2. November 2022 die Akten an das Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens. -3-