Durch diese Aussagen hat die Beschuldigte die Privatkläger bei einem anderen wider besseres Wissen wissentlich und willentlich eines unehrenhaften Verhaltens, welches geeignet ist, dessen Ruf zu schädigen, beschuldigt. Im Weiteren hat die Beschuldigte wider besseres Wissen die Privatkläger bei einer Behörde eines Vergehens beschuldigt, um gegen diese eine neuerliche Strafverfolgung herbeizuführen. Ort: V._____ Zeit: Mittwoch, 16. Februar 2022 "