Die Beschuldigte war die Vermieterin der Privatkläger. Im Rahmen des Abschlusses dieses Mietverhältnisses hat die Beschuldigte ein Strafverfahren gegen die beiden Privatkläger bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Dieses Strafverfahren wurde mit Verfügung vom 5. Mai 2021 rechtskräftig eingestellt. Am 16. Februar 2022 wurde durch die Beschuldigte ein Schlichtungsverfahren im Mietwesen eingereicht. In diesem Begehren bezichtigte die Beschuldigte ihre Mieterschaft/ Privatkläger des Diebstahls und der Sachbeschädigung, obwohl diese beiden Straftatbestände in der Einstellungsverfügung vom 5. Mai 2021 eingestellt worden sind.