Gegenstand Verleumdung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess am 5. September 2022 gegen die Beschuldigte folgenden Strafbefehl: " Sachverhalt: Verleumdung (Art. 174 Ziff. 1 StGB) Die Beschuldigte hat vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, jemanden wider besseres Wissen bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt. Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB)