8.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin K._____ Schadenersatz von Fr. 110.00 zu bezahlen. 8.6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin L._____ SA Schadenersatz von Fr. 952.00 zu bezahlen. 8.7. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin M._____ AG Schadenersatz von Fr. 429.75 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 9. 9.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 9.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das obergerichtliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 14'025.50 zu bezahlen.