8. 8.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin B._____ Schadenersatz von Fr. 1'033.00 nebst Zins zu 5 % seit 7. Januar 2021 sowie eine Genugtuung von Fr. 500.00 zu bezahlen. 8.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin H._____ GmbH Schadenersatz von Fr. 1'742.50 zu bezahlen. 8.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin I._____ AG Schadenersatz von Fr. 2'047.00 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 8.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger J._____ Schadenersatz von Fr. 148.00 zu bezahlen. - 60 -