__, adressiert an G._____; - Nr.17: Brief, C._____, adressiert an G._____; - Nr.18: Brief, E._____, adressiert an G._____; - Nr.19: Brief, Q._____, adressiert an G._____; - Nr.20: Mahnung von F._____ vom 24.05.2021 (Kopie); - Nr.21: Brief des Beschuldigten an die Privatklägerin B._____ vom 15.08.2021 (Original). Werden diese Gegenstände vom Beschuldigten nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen.