3. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - des Ungehorsams gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs (Anklageziffer 2) [in Rechtskraft erwachsen] - der versuchten Nötigung (Anklageziffer 4) [in Rechtskraft erwachsen] - der Drohung (Anklageziffer 7 betr. Todesdrohung) - der Nötigung (Anklageziffer 11) [in Rechtskraft erwachsen] - der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Anklageziffer 17) [in Rechtskraft erwachsen].