Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an einer Wegweisung zu veranschlagen. Unter Berücksichtigung der vergleichsweise geringen privaten Interessen des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz ist mit der Vorinstanz die Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren anzuordnen. Mit vorliegendem Urteil wird der Beschuldigte zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und es wird eine obligatorische Landesverweisung angeordnet. Entsprechend ist davon auszugehen, dass er eine Gefahr für - 54 -