14.4.6. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Dem Gericht kommt bei der Festsetzung der Dauer ein grosser Ermessensspielraum zu. Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil u.a. wegen gewerbsmässigen Betrugs schuldiggesprochen und mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren bestraft. Er hat ein sehr hohes Mass an krimineller Energie gezeigt und es bestehen erhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an einer Wegweisung zu veranschlagen.