Abgesehen davon ist der Beschuldigte nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. Gemäss Angaben des Beschuldigten hat er Schulden von ein paar hunderttausend Franken (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Die persönliche und gesellschaftliche Integration erweist sich als durchschnittlich. Seine beiden Kinder, mit denen er jedoch nicht zusammenlebt, leben in der Schweiz (siehe dazu unten). Er hat keine weiteren Verwandten in der Schweiz. Eigenen Angaben zufolge verfügt der Beschuldigte in der Schweiz über einen festen Freundeskreis, der sich aus den verschiedensten Nationalitäten zusammensetze (vorinstanzliches - 51 -