Auch in der Schweiz ist er bis zu seiner Inhaftierung auf Sozialhilfe angewiesen gewesen. Er hat sich zwar eigenen Angaben zufolge um Arbeit bemüht und sich beworben, sei jedoch aufgrund seines Aufenthaltsstatus abgelehnt worden (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Im Rahmen von Arbeitsmassnahmen des Sozialamtes hatte er verschiedene Arbeitsstellen inne. Im Sommer 2020 begann er ein Praktikum, wobei er bereits eine Zusage für eine Festanstellung hatte. Aufgrund einer zu verbüssenden Strafe musste er das Praktikum dann jedoch abbrechen. Abgesehen davon ist der Beschuldigte nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen.