Wirtschaftlich und beruflich ist der Beschuldigte so gut wie nicht integriert: In Deutschland hat er die Hauptschule und das Berufscollege zum gelernten Tischler abgeschlossen. Anschliessend hat er die Handelsschule begonnen, welche er jedoch wieder abgebrochen hat. In Deutschland hat er die meiste Zeit von Sozialhilfe gelebt. Trotz im Jahr 2008 ausgestellter Sondergenehmigung, welche ihm das Nachgehen einer Arbeit erlaubt hätte, hat der Beschuldigte nie gearbeitet, da sich die Arbeitsfindung als schwierig gestaltet habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Auch in der Schweiz ist er bis zu seiner Inhaftierung auf Sozialhilfe angewiesen gewesen.