13.11. Zusammengefasst ist der Beschuldigte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, einer unbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à Fr. 10.00, d.h. Fr. 450.00, und einer Busse von Fr. 1'500.00, ersatzweise 3 Monate Freiheitsstrafe, zu verurteilen.