Der Beschuldigte hat sich ab dem 7. Januar 2021 in Untersuchungs- und Sicherheitshaft befunden. Seit dem 5. August 2022 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er verfügt somit neben seinem Pekulium weder - 48 - über ein Erwerbseinkommen noch über Vermögen und hat eigenen Angaben zufolge Schulden von ein paar hunderttausend Franken. Unter diesen Umständen ist der Tagessatz auf das Minimum von Fr. 10.00 festzusetzen. 13.9.5. Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).