Der Beschuldigte hat ein durch die Schweizerische Post im Eingangsbereich des Gasthofs Bären deponiertes, an AJ._____ adressiertes C._____ Paket in sein Zimmer genommen, das Paket geöffnet und den Inhalt mit einem Bestellwert von Fr. 178.00 behalten. Unter Berücksichtigung des grossen Spektrums möglicher Deliktssummen ist von einem vergleichsweise noch leichten Taterfolg auszugehen. Daran ändert auch nichts, dass sich die Diebstahlsabsicht des Beschuldigten auf einen Fr. 300.00 überschreitenden Betrag gerichtet hatte (siehe dazu oben).