Der Beschuldigte war anlässlich der Schlusseinvernahme vom 4. Februar 2022 teilweise geständig. So hatte er zugestanden, Bestellungen getätigt und nicht bezahlt zu haben sowie Waren auf tutti.ch verkauft zu haben, wobei er das Geld erhalten, die Ware jedoch nicht verschickt habe. Mit Schreiben vom 4. April 2022 widerrief er jedoch seine Geständnisse. Vor Vorinstanz machte er keine weiteren Aussagen. Anlässlich der Berufungsverhandlung hat er nur zugestanden, einen Teil der bestellten Waren nicht bezahlt zu haben. Im Übrigen hat er auch noch im Berufungsverfahren zahlreiche Vorwürfe trotz zum Teil erdrückender Beweislage vehement bestritten.