Fr. 500.00 verurteilt. Diese Strafe bildete eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 10. April 2018. Schliesslich wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 21. Mai 2019 wegen versuchter einfacher Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art.