Während laufender Probezeit delinquierte der Beschuldigte erneut, was zu einer Verlängerung der Probezeit führte. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft vom 10. April 2018 wurde er wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 18. September 2018 wurde der Beschuldigte wegen Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Busse von - 42 -