Zwar ist der Beschuldigte teilweise einschlägig vorbestraft. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 2. März 2017 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren und zu einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt. Während laufender Probezeit delinquierte der Beschuldigte erneut, was zu einer Verlängerung der Probezeit führte.