Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 16). Deswegen habe er einen Hotelgast gefragt, ob es an ihn adressiert sei (UA act. 2480) und diesen sogleich auch darüber informiert, dass sich das Paket bei ihm im Zimmer befinde, falls jemand danach fragen sollte (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 16). Ansonsten sei er dann aber nicht dazu gekommen, sich um das Paket zu kümmern (UA act. 2480). Das Büro sei nur bis 18:30 Uhr geöffnet gewesen, er sei aber erst später am Abend zurückgekommen (UA act. 2482). Auch habe er einen Zettel schreiben und an die Eingangstür hängen wollen (UA act.