AD._____ am 25. und 26. Januar 2021 ein an AJ._____ adressiertes, aufgerissenes Paket, welches am 28. Dezember 2020 ausgeliefert worden war (UA act. 2474), aufgefunden wurde. AJ._____ war zum selben Zeitpunkt ebenfalls Gast im AD._____ und bestätigte, eine Bestellung bei C._____ getätigt zu haben, wobei das Paket nie bei ihm angekommen sei (vgl. UA act. 2468 und 2475).