_, welche das Gespräch mitgehört haben, ausgetauscht hat, um das weitere Vorgehen zu besprechen und sie sich tatsächlich dazu entschieden hat, die Polizei zu informieren und aufbieten zu lassen. Die Äusserungen des Beschuldigten waren im Übrigen unter den gegebenen Umständen objektiv so zu verstehen, dass es möglicherweise zu einer wie auch immer gearteten Eskalation kommen wird, sollte ihm das Sozialhilfegeld für B._____ nicht ausgerichtet werden. Die Drohung war somit auch nach einem objektiven Massstab geeignet, eine besonnene Person in der Lage von AG._____ gefügig zu machen.