So wird in den Aktennotizen des Regionalen Sozialdienstes u.a. festgehalten, dass er bereits mehrfach Drohungen ausgesprochen habe (UA act. 2411), dass er sich sowohl am Schalter danebenbenommen (UA act. 2408) wie auch am Telefon einen Wutausbruch gehabt habe, wobei er geäussert haben soll, er sei gezwungen, straffällig zu werden (UA act. 2412). Gemäss Aktennotiz betreffend den Austausch mit der Beiständin habe der Beschuldigte anlässlich einer Besprechung gedroht, er werde alle erschiessen, wenn man das Kind fremdplatzieren würde (UA act. 2413). In einer an seine Sozialarbeiterin, AB.