Dann habe sie aufgelegt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich das Telefongespräch im Kerngehalt anders als von AG._____ geschildert, zugetragen haben könnte, zumal der Beschuldigte das Telefongespräch als solches nicht bestreitet und im - 36 - Übrigen kein Grund ersichtlich ist, weshalb AG._____ den Beschuldigten zu Unrecht beschuldigen sollte.