Sie habe ihm drei- bis viermal gesagt, dass sie nicht wolle, dass er vorbeikomme. Er habe ziemlich vehement darauf beharrt und gesagt, es sei ihm auch egal, wenn die Polizei dort sei. Da es von ihrer Seite nichts mehr zu sagen gegeben habe, habe sie ihm einen schönen Nachmittag gewünscht, woraufhin der Beschuldigte gesagt habe, er käme um 14 Uhr beim Regionalen Sozialdienst vorbei und gehe erst wieder, wenn er das Geld habe und er ihr garantiere, dass es ansonsten kein schöner Nachmittag werde. Sie habe nicht einschätzen können, ob er dies allgemein oder auf sie bezogen gemeint habe. Dann habe sie aufgelegt.