Das Obergericht hat anlässlich der Berufungsverhandlung eröffnet, dass es sich vorbehalte, den angeklagten Sachverhalt betreffend versuchter Nötigung gegenüber AG._____ unter dem Aspekt der versuchten Gewalt und Drohung gegen Beamte zu prüfen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 19). Dies deshalb, weil die Tatbestände der Drohung und der Nötigung vom Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte konsumiert werden (MIGNOLI, in: Annotierter Kommentar StGB, Bern 2020, N. 22 zu Art. 285 StGB; TRECHSEL/VEST, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. Zürich 2021, N. 16 zu Art. 285 StGB).